
Nachlassverwaltung
Die Abwicklung eines Nachlasses kann viel Zeit und Energie kosten. Dies kann – gerade beim Tode nahestehender Angehöriger – die eigenen Belastungsgrenzen überschreiten.
Die Bestattung muss organisiert werden, behördliche Angelegenheiten müssen erledigt und dürfen nicht übersehen werden, teilweise geht es sogar um den Verkauf von Immobilien und der Verwertung von Einrichtungsgegenständen.
Meine berufliche Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Abwicklung von Nachlässen. Somit können Sie sicher sein, dass der Nachlass professionell und effektiv liquidiert wird.
Durch die jahrelange Tätigkeit als Nachlasspflegerin bei verschiedenen Amtsgerichtsbezirken als Vertreterin für unbekannte Erben habe ich mir ein weit verzweigtes Netzwerk aufgebaut, auf das ich jederzeit zurückgreifen kann. So arbeite ich ausschließlich mit Maklern, Rechtsanwälten und Notaren, Steuerberatern und Händlern zusammen, zu denen ich über die Jahre eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen konnte. Denn gerade in der belastenden Situation eines Todesfalls, wird häufig versucht, das Leiden der Erben mit unlauteren Mitteln auszunutzen.
Vielen Menschen sind sich der vielen potentiellen Geldquellen nicht bewusst: Ansprüche gegen Versicherungen (z.B. Krankenhaustagegeld) können geltend gemacht, vielleicht Beihilfeanträge gestellt oder Steuererklärungen aus zurückliegenden Jahren erledigt werden. Jeder Erbfall ist so individuell wie das Leben des Erblassers.
Gerade bei Erbengemeinschaften kann die Beauftragung einer Nachlassverwalterin langfristig zu einem entspannten Verhältnis innerhalb der Erbengemeinschaft/Familie beitragen. Da die Kosten von allen Beteiligten getragen werden, wird dies nach Abwicklung erfahrungsgemäß als sehr sinnvolle Investition betrachtet.
Ich gestalte meine Arbeit transparent und mit Rücksprachen, d.h. Sie, als Auftraggeber, werden laufend über den jeweiligen Sachstand in Kenntnis gesetzt, umfassend beraten und entscheiden letztlich, wie ich weiter verfahren soll.
Verwertung von Wertgegenständen aller Art
Behördenangelegenheiten
Erledigung sämtlicher Behördenangelegenheiten
Klärung und Geltendmachung
von Konten, Schließfächern und Depots
Fällige Steuererklärungen
Erbschaftssteuererklärungen
Verkauf von Immobilien
Feststellung und Abwicklung
von Konten, Schließfächern und Depots
Prüfung und Regulierung
von gegen den Nachlass gerichteten Forderungen
Verteilung des Nachlasses
(bei Erbengemeinschaften), Auskehrung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen
Erstellung von Nachlassverzeichnissen
Auflistung aller sich im Nachlass befindlichen Wertgegenstände und Vermögenswerte. Das Nachlassverzeichnis wird häufig von Pflichtteilsberechtigten gefordert.